Krankenkassen-Anerkennung
Trager ist von den beiden Registrierungsstellen für Komplementärtherapien in der Schweiz, ASCA und EMR, als Methode anerkannt. Der Trager PraktikerIn/TherapeutIn steht es nach ihrer Ausbildung frei, sich zusätzlich bei den Registrierungsstellen durch ein Verfahren in die Verzeichnisse aufnehmen zu lassen. Die meisten der Schweizer Krankenkassen Zusatzversicherungen bezahlen einen Teil einer Behandlung, wenn eine Therapeutin in den Verzeichnissen aufgeführt ist.
Ist eine Therapeutin ASCA- und/oder EMR-anerkannt, verpflichtet sie sich, die Richtlinien dieser Organisationen einzuhalten, jährliche Weiterbildungen zu dokumentieren und die Jahresgebühren zu bezahlen.
Jede Krankenkasse entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie eine komplementärtherapeutische Methode über die Zusatzversicherung anerkennen möchte oder nicht. Falls dir eine Übernahme der Kosten wichtig ist, erkundige dich direkt bei deiner Krankenkasse nach deinem Versicherungsmodell und ob deine Therapeutin anerkannt ist.
Diese Kassen anerkennen die Trager Therapie bei der Zusatzversicherung: